Regierungsverordnung Nr. 470 / 2022 Coll.

Erlass der Regierung über das Verfahren zur Bestimmung des Beihilfebetrags und zur Rückzahlung von Beihilfen nach dem Gesetz über unterstützte Energieressourcen nach Notifizierung oder Entscheidung über die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt der Europäischen Union

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 266 / 2017 Coll.
Regierungsverordnung zur Förderung von Strom und Wärme aus unterstützten Energie...
Hebt auf

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf