Regierungsverordnung Nr. 470 / 2022 Coll.

Erlass der Regierung über das Verfahren zur Bestimmung des Beihilfebetrags und zur Rückzahlung von Beihilfen nach dem Gesetz über unterstützte Energieressourcen nach Notifizierung oder Entscheidung über die Vereinbarkeit von Beihilfen mit dem Binnenmarkt der Europäischen Union

Zeitliche Textfassungen

01.01.2023 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2023
30.12.2022 Verkündet
In Kraft seit 30.12.2022
30.12.2022 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.12.2022 bis 31.12.2022

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