Verordnung Nr. 470/2004 Slg.
Verordnung zur Festlegung einer Liste von Krankheiten, Bedingungen oder Mängeln, die die medizinische Eignung für die Ausübung des Berufs des Arztes, des Zahnarztes und des Apothekers ausschließen und für die Ausübung des Berufs eines anderen Arztes und anderer Berufs, Arten, Häufigkeit und Inhalt von medizinischen Untersuchungen und medizinische Beratung (auf medizinische Eignung für die Ausübung des Berufs des Arztes und anderer Berufs)
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.