Verordnung Nr. 470/2004 Slg.

Verordnung zur Festlegung einer Liste von Krankheiten, Bedingungen oder Mängeln, die die medizinische Eignung für die Ausübung des Berufs des Arztes, des Zahnarztes und des Apothekers ausschließen und für die Ausübung des Berufs eines anderen Arztes und anderer Berufs, Arten, Häufigkeit und Inhalt von medizinischen Untersuchungen und medizinische Beratung (auf medizinische Eignung für die Ausübung des Berufs des Arztes und anderer Berufs)

Zeitliche Textfassungen

18.08.2004 Verkündet
In Kraft seit 18.08.2004
18.08.2004 Vorherige
In Kraft seit 18.08.2004 bis 22.08.2006

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