Dekret der Wertpapierkommission Nr. 467 / 2002 Coll.
Verordnung der Wertpapierkommission über den Umfang des professionellen Geschäfts eines Wertpapierhändlers, der mit Hilfe eines Brokers und der Art der professionellen Spezialisierung eines Maklers durchgeführt wird
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 256 / 2004 Coll.
Wird aufgehoben durch
Kapitalmarkt Wirtschaftsrecht
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 591 / 1992 Coll.
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über Wertpapiere
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.