Dekret der Wertpapierkommission Nr. 467 / 2002 Coll.

Verordnung der Wertpapierkommission über den Umfang des professionellen Geschäfts eines Wertpapierhändlers, der mit Hilfe eines Brokers und der Art der professionellen Spezialisierung eines Maklers durchgeführt wird

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 256 / 2004 Coll.
Kapitalmarkt Wirtschaftsrecht
Wird aufgehoben durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 591 / 1992 Coll.
Gesetz des tschechischen Nationalrats über Wertpapiere
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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