Dekret Nr. 462 / 2008 Coll.
Bestellung, in der die Liste der Länder, deren Staatsangehörige berechtigt sind, ein Visum zu beantragen, eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nur an die Vertretung in dem Staat, in dem der Ausländer ein Staatsangehöriger oder gegebenenfalls die Ausstellung eines Reisedokuments ist, dessen Ausländer der Inhaber ist, oder in dem Staat, in dem der Ausländer eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt hat
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.