Dekret Nr. 462 / 2008 Coll.

Bestellung, in der die Liste der Länder, deren Staatsangehörige berechtigt sind, ein Visum zu beantragen, eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nur an die Vertretung in dem Staat, in dem der Ausländer ein Staatsangehöriger oder gegebenenfalls die Ausstellung eines Reisedokuments ist, dessen Ausländer der Inhaber ist, oder in dem Staat, in dem der Ausländer eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erteilt hat

Zeitliche Textfassungen

01.01.2009 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2009 bis 31.12.2010
29.12.2008 Verkündet
In Kraft seit 29.12.2008
29.12.2008 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 29.12.2008 bis 31.12.2008

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