Regierungsverordnung Nr. 460 / 2013 Coll.

Rechtsvorschriften der Regierung über die Höhe der Zulage für die Pflege, die Höhe des Taschengeldes, den Wert der persönlichen Geschenke und den Wert der Sachleistungen oder in bar für ein Kind in Bildungseinrichtungen für die Durchführung der Verfassungsbildung oder der Schutzerziehung

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf