Regierungsverordnung Nr. 460 / 2013 Coll.

Rechtsvorschriften der Regierung über die Höhe der Zulage für die Pflege, die Höhe des Taschengeldes, den Wert der persönlichen Geschenke und den Wert der Sachleistungen oder in bar für ein Kind in Bildungseinrichtungen für die Durchführung der Verfassungsbildung oder der Schutzerziehung

Zeitliche Textfassungen

01.01.2014 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2014
31.12.2013 Verkündet
In Kraft seit 31.12.2013
31.12.2013 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 31.12.2013 bis 31.12.2013

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