Bestellnummer 46 / 2022 Coll.

Entschließung Nr. 191 der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung der unter Nr. 44 / 2022 Coll. veröffentlichten Krisenmaßnahme.

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 09.03.2022
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 9. März 2022
über die Änderung der unter Nr. 44 / 2022 Coll veröffentlichten Krisenmaßnahme.
Regierung
Nach der Regierungsresolution Nr. 147 vom 2. März 2022, mit der die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand für das Gebiet der Tschechischen Republik erklärt hat, weil sie auf eine große Migrationswelle in der Tschechischen Republik und im Sinne von Artikel 5 b), c), e) und f) sowie Artikel 6 Absatz 1 b) und d)
Die Regierung ändert mit Wirkung vom 10. März 2022 um 00: 00 die Regierungsresolution vom 2. März 2022 Nr. 148, veröffentlicht unter Nr. 44 / 2022 Coll, wie folgt:
1. Die Worte "nationale Bürger der Ukraine" werden durch die Worte "Ausländer, die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022 / 382 des Rates vom 4. März 2022 zwangsweise abgedeckt sind, ersetzt, sofern ein Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates und die Einführung ihres vorübergehenden Schutzes (" Vertriebene") und " gegeben ist.
2. Der Text, der verwendet wird, um "saved 'shall be renumbered" I" zu lesen, und der folgende Punkt II wird angefügt:
"II.
a) die Frist nach Artikel 93 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung beträgt 30 Tage für Vertriebene, die die Gründe für die Erteilung eines besonderen Visums nach Nummer I erfüllen, 30 Tage,
b) Das Innenministerium, die Polizei der Tschechischen Republik oder das Feuerwehramt der Tschechischen Republik kann einen Ort vorsehen, an dem die Meldepflicht nach § 93 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze, geändert, oder einen Antrag auf eine besondere Art von Visum gemäß Nummer I. "
Sie werden
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister,
Polizeipräsident,
Geschäftsführer der Feuerwehr der Tschechischen Republik
Anmerkung:
Mitglieder der Regierung,
Leiter der anderen zentralen Verwaltungsbüros,
Kapitäne,
Bürgermeister der Stadt Prag,
Bürgermeister
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 46/2022 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK zur Änderung der unter Nr. 44 / 2022 Coll veröffentlichten Krisenmaßnahme.
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.03.2022
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

2 736 052 CZK
12.03.2024
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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