Dekret Nr. 46 / 2013 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 428 / 2010 Slg., Bestimmung des Kreises der Ausländer, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines durch das Dekret Nr. 270/2011 Slg. geänderten Umgehungsvisums ausgestellt werden können.
Gültig
In Kraft seit 01.03.2013
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 21. Februar 2013
zur Änderung des Erlasses Nr. 428 / 2010 Slg., die Einrichtung eines Kreises von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines durch den Erlass Nr. 270/2011 Slg. geänderten Flughafentransitvisums wohnen können.
Das Innenministerium sieht nach Anhörung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg.:
Im Anhang des Erlasses Nr. 428 / 2010 Slg. wird die Einrichtung eines Kreises von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines durch das Erlass Nr. 270 / 2011 Slg. geänderten Umgehungsvisums ausgestellt werden dürfen, Nummer 1 gestrichen.
Die Punkte 2 bis 32 werden zu den Punkten 1 bis 31.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.
Minister:
Cube v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 46 / 2013 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 428 / 2010 Coll., zur Festlegung einer Reihe von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafen-Transitvisums, geändert durch Dekret Nr. 270 / 2011 Coll. |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 28.02.2013 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.03.2013 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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