Dekret Nr. 46 / 2008 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 671 / 2004 Slg., mit Einzelheiten über die Organisation der Zulassungsverfahren für die Sekundarschulbildung, geändert durch das Erlass Nr. 422 / 2006 Slg.

Gültig Ordnung In Kraft seit 20.02.2008
Textfassungen: 20.02.2008
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 28. Januar 2008
zur Änderung des Erlasses Nr. 671 / 2004 Slg., mit Einzelheiten über die Organisation der Zulassungsverfahren für die Sekundarschulbildung, geändert durch das Erlass Nr. 422 / 2006 Slg.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß § 64 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Coll., auf Pre-School, Basic, Medium, Höhere Berufsausbildung und andere Bildung (Bildungsgesetz):
Čl. I
Erlass Nr. 671 / 2004 Slg., mit Einzelheiten über die Organisation des Zulassungsverfahrens für die Sekundarschulbildung, geändert durch die Verordnung Nr. 422 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 3 werden die Worte "am ersten Arbeitstag " durch die Worte" am Arbeitstag ersetzt" und nach dem ersten Satz die Worte "Der Tag der Prüfung wird vom Direktor der Schule bestimmt."
2. Absatz 3 (4) lautet wie folgt:
"(4) Talentprüfungen in den Bildungsbereichen mit einem Talenttest in der ersten Runde des Zulassungsverfahrens erfolgen am Arbeitstag der zweiten Vollkalenderwoche im Januar mit 5 Arbeitstagen. Talenttests im Konservatorium in der ersten Runde des Zulassungsverfahrens finden vom 15. bis 31. Januar statt. Der Tag der Prüfung wird vom Schuldirektor bestimmt.
3. Absatz 3 (5) lautet wie folgt:
"(5) In der ersten Runde des Zulassungsverfahrens zu einer nicht-daily Form der Bildung, zu einer Erweiterungsstudie, zu einer verkürzten Studie für die Sekundarbildung mit einem Zertifikat und zu einer verkürzten Studie für die Sekundarbildung mit einer Abschlussprüfung:
a) Eingangsprüfungen, soweit vom Schulleiter vorgesehen, am Arbeitstag der Woche nach der Woche, in der die in Absatz 3 Satz 1 genannten Eingangsprüfungen stattfinden können;
b) Talenttests am Arbeitstag der Woche nach der in Absatz 4 genannten Woche.
Der Tag der Prüfung wird vom Schuldirektor bestimmt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Mgr. Liška v. r. o.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 46 / 2008 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 671 / 2004 Slg., zur Festlegung von Einzelheiten über die Organisation der Zulassungsverfahren für die Sekundarschulbildung, geändert durch Dekret Nr. 422 / 2006 Slg.
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.02.2008
In Kraft seit20.02.2008
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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