Gesetz Nr. 46 / 2004 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 65 / 1965 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geändert, und Gesetz Nr. 312 / 2002 Slg., über Beamte der lokalen Regierung und zur Änderung bestimmter Gesetze

Gültig In Kraft seit 01.03.2004
ANHANG
Recht
vom 14. Januar 2004
zur Änderung des Gesetzes Nr. 65 / 1965 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geändert, und Gesetz Nr. 312 / 2002 Slg., über Beamte der lokalen Behörden und zur Änderung bestimmter Gesetze
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Gesetzes über Beamte der lokalen Behörden
Čl. III
Gesetz Nr. 312 / 2002 Slg., über Beamte der lokalen Behörden und zur Änderung bestimmter Gesetze, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b werden die Worte "für einen unbestimmten Zeitraum" nach den Worten "das Verhältnis" eingefügt.
2. In Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe c werden die Worte "und die Reihenfolge "nach dem Wort"-Liste eingefügt".
3. Im ersten Satz von Ziffer 17 (5) wird "Maximum " durch" Minimum ersetzt".
4. In Artikel 40 werden die Worte "über einen Vertrag gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 und 3 Satz 3" durch "§ 29a" ersetzt.

ČÁST TŘETÍ

Effizienz
Čl. IV
Dieses Recht wird am ersten Tag des ersten Monats nach seiner Veröffentlichung mit Ausnahme von Artikel I (29) wirksam, der am 1. Januar 2005 wirksam wird.
Zaoralek v. r.
Klaus v. r.
Spindeln v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 46 / 2004 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 65 / 1965 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geändert, und Gesetz Nr. 312 / 2002 Slg., über Beamte der Gebietskörperschaften und zur Änderung bestimmter Gesetze
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.02.2004
In Kraft seit01.03.2004
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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