Regierungsverordnung Nr. 456 / 2013 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 77/2008 Slg. über die Festlegung von Finanzgrenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erhoben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung von Beträgen, die im Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in die geänderte Fassung des Regierungsdekrets Nr. 78/2008 Sl festgelegt sind.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.