Regierungsverordnung Nr. 456 / 2013 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 77/2008 Slg. über die Festlegung von Finanzgrenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erhoben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung von Beträgen, die im Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in die geänderte Fassung des Regierungsdekrets Nr. 78/2008 Sl festgelegt sind.

Zeitliche Textfassungen

01.01.2014 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.2023
31.12.2013 Verkündet
In Kraft seit 31.12.2013
31.12.2013 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 31.12.2013 bis 31.12.2013

Novellierungen

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