Dekret Nr. 45 / 2003 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 86/2000 Slg., zur Festlegung von Staaten, deren Staatsangehörige im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik wohnen dürfen, nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums

Gültig In Kraft seit 17.02.2003
45.
Ordnung
vom 11. Februar 2003
zur Änderung des Erlasses Nr. 86/2000 Slg., zur Bestimmung der Länder, deren Staatsangehörige im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik wohnen dürfen, nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums
Das Innenministerium sieht gemäß § 182 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 140 / 2001 Slg. und Gesetz Nr. 217 / 2002 Slg.:
Čl. I
Die Verordnung Nr. 86/2000 Slg. über die Errichtung von Staaten, deren Staatsangehörige nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik wohnen dürfen, wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird nach Buchstabe g folgende Nummer h eingefügt:
"(h) die Republik Libanon,"
Die Buchstaben h bis m werden als Buchstaben i bis n umnumeriert.
2. In Absatz 1 wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Im Transitgebiet eines internationalen Flughafens im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik dürfen Ausländer, die von einem Reisedokument aus einem der in Absatz 1 genannten Staaten angezeigt werden, nur weiterhin auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums bleiben."
3.
„§ 2
Absatz 1 gilt nicht für Ausländer, die durch gültige Nachweise einer vom Fürstentum Andorra, Japan, Kanada, dem Fürstentum Monaco, der Republik San Marino, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellten dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden.
4. Artikel 3 wird gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 17. Februar 2003 in Kraft.
Minister:
Mgr. Gross v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 45 / 2003 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 86 / 2000 Slg., zur Bestimmung der Staaten, deren Staatsangehörige im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik wohnen dürfen, nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafenvisums
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.02.2003
In Kraft seit17.02.2003
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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