Regierungsverordnung Nr. 447 / 2000 Coll.
Verordnung der Regierung über die Art und Weise, in der der Betrag der Mittel an die Gehälter und die Bezüge der nach dem Gesetz über das Gehalt und die Bezüge der Bediensteten auf Aufforderung im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen gezahlten Bediensteten gezahlt wird
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.