Regierungsverordnung Nr. 447 / 2000 Coll.

Verordnung der Regierung über die Art und Weise, in der der Betrag der Mittel an die Gehälter und die Bezüge der nach dem Gesetz über das Gehalt und die Bezüge der Bediensteten auf Aufforderung im Haushalt und in bestimmten anderen Organisationen und Einrichtungen gezahlten Bediensteten gezahlt wird

Zeitliche Textfassungen

01.01.2001 Vorherige
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.2010
22.12.2000 Verkündet
In Kraft seit 22.12.2000
22.12.2000 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 22.12.2000 bis 31.12.2000

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