Regierungsverordnung Nr. 44 / 2025 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 158 / 2024 Slg. über die Einrichtung einer Liste von Staaten, deren Bürger nicht verpflichtet sind, eine Arbeits- oder Arbeitserlaubnis zu haben, Personalkarte, innerbetriebliche Transferkarte oder blaue Karte
Gültig
In Kraft seit 01.03.2025
44.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 19. Februar 2025
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 158/2024 Coll., Erstellung einer Liste von Staaten, deren Bürger nicht verpflichtet sind, eine Genehmigung zur Arbeit, eine Mitarbeiterkarte, eine Mitarbeiter-Transferkarte oder eine blaue Karte zu haben
Die Regierung bestellt gemäß § 98 (u) Gesetz Nr. 435 / 2004 Slg., über die Beschäftigung, geändert durch Gesetz Nr. 408 / 2023 Slg. und Gesetz Nr. 470 / 2024 Slg.:
Regierungsverordnung Nr. 158/2024 Die Einrichtung einer Liste von Staaten, deren Bürger nicht verpflichtet sind, eine Arbeits- oder Arbeitserlaubnis zu haben, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel der Regierungsordnung werden die Worte "und getrennte Zuständigkeiten" nach dem Wort "Staaten" eingefügt.
2. Die Worte "und Act Nr. 470 / 2024 Coll. 's werden am Ende des einleitenden Satzes hinzugefügt.
3. Am Ende von Abschnitt 1 werden die Worte "und getrennte Zuständigkeiten" hinzugefügt.
4. In Artikel 1 Buchstabe h wird das Wort "oder " gestrichen.
5. In Artikel 1 wird am Ende von Ziffer i der Punkt durch "oder " ersetzt und der folgende Punkt (j) angefügt:
"(j) Taiwanesisch."
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 44 / 2025 Coll., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 158 / 2024 Coll., Erstellung einer Liste von Staaten, deren Bürgerinnen und Bürger nicht verpflichtet sind, eine Arbeits- oder Arbeitserlaubnis, Personalkarte, Intra-Corporate-Transferkarte oder blaue Karte zu haben |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 26.02.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.03.2025 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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