Verordnung des Verteidigungsministeriums Nr. 44 / 2001 Coll.
Dekret des Verteidigungsministeriums zur Änderung des Dekrets des Verteidigungsministeriums Nr. 267 / 1999 Slg., zur Bestimmung des Betrags der Rekrutierungszulage, der Überweisungs- und Aufenthaltszulage sowie des Verfahrens zur Gewährung von Reise- und sonstigen Ausgleichsleistungen an Berufssoldaten
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 08.02.2001
Textfassungen:
08.02.2001
44.
Ordnung
Verteidigungsministerium
vom 19. Januar 2001
zur Änderung des Dekrets Nr. 267 / 1999 des Verteidigungsministeriums, zur Bestimmung des Betrags der Rekrutierungszulage, des Transfers und der Aufenthaltszulage sowie des Verfahrens zur Gewährung von Reise und anderer Entschädigungen an Berufssoldaten
Nach § 73 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg. sieht das Verteidigungsministerium vor:
Erlass Nr. 267 / 1999 Slg., Bestimmung des Betrags der Rekrutierungszulage, der Transfer- und Subsistenzzulage und des Verfahrens zur Gewährung von Reise- und sonstigen Zulagen an Berufssoldaten, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 (a) wird der Betrag "55 CZK" durch "58 CZK" ersetzt.
2. in § 2 b) wird der Betrag "85 CZK" durch "88 CZK" ersetzt.
3. In § 2 Buchstabe c wird "130 CZK" durch 135 CZK ersetzt.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
RNDr. Vetchý, CSc. v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Verordnung des Verteidigungsministeriums Nr. 44 / 2001 Slg., zur Änderung des Dekrets des Verteidigungsministeriums Nr. 267 / 1999 Slg., zur Bestimmung des Betrags der Rekrutierungszulage, der Transfer- und Subsistenzzulage sowie des Verfahrens zur Gewährung von Reise- und sonstigen Ausgleichsleistungen an Berufssoldaten |
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| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 08.02.2001 |
|---|---|
| In Kraft seit | 08.02.2001 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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