Dekret Nr. 431 / 2016 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und Art der Verwaltung und Bereitstellung von Daten, die eine Bank und eine Zweigniederlassung einer ausländischen Bank zur Aufrechterhaltung verpflichtet sind und die dem Versicherungslagerfonds zur Verfügung zu stellen ist
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.