Dekret Nr. 431 / 2016 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und Art der Verwaltung und Bereitstellung von Daten, die eine Bank und eine Zweigniederlassung einer ausländischen Bank zur Aufrechterhaltung verpflichtet sind und die dem Versicherungslagerfonds zur Verfügung zu stellen ist

Zeitliche Textfassungen

01.01.2017 Aktuell
In Kraft seit 01.01.2017
23.12.2016 Verkündet
In Kraft seit 23.12.2016
23.12.2016 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 23.12.2016 bis 31.12.2016

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