Dekret der Staatsbank der Tschechoslowakei Nr. 42 / 1990 Coll.

Dekret der Tschechoslowakischen Staatsbank zur zweiten Ausgabe von Banknoten nach 100 KCs

Gültig In Kraft seit 20.02.1990
Inhalt
ANHANG
Ordnung
Tschechische Staatsbanken
vom 14. Februar 1990
zur zweiten Ausgabe von Banknoten von 100 CZK
Die Staatsbank der Tschechoslowakei erklärt gemäß § 16 d des Gesetzes Nr. 130/1989 Slg. über die Staatsbank der Tschechoslowakei:
§ 1
(1) Am 1. März 1990 werden die Zentralbanken der Tschechischen Republik (nachstehend „Banknoten“ genannt) in Form einer zweiten Ausgabe eines Modells 1961 (Formel II) für den Umlauf ausgegeben.
(2) Banknoten von 100 CZK Modell 1961 - (Form II), zweite Ausgabe (nachfolgend als "zweite Ausgabe" bezeichnet) unterscheiden sich von Banknoten von 100 CZK Modell 1961 - (Form II), erste Ausgabe (nachfolgend "erste Ausgabe") durch das Layout und die Größe des Wasserzeichens und durch die Form der Ziffern der Seriennummer der Banknote.
(3) Auf den Hunderten von Kronen der ersten Ausgabe schafft das Wasserzeichen des Papiers eine horizontale Serie von Kalkblättern mit Stopfen, die jeweils einen Fünf-Punkt-Star tragen. Auf den Hunderten von Kronen der zweiten Ausgabe, schafft das Wasserzeichen horizontale Reihen von abwechselnden Blättern und fünf-Punkte Sterne in der gesamten Zeitung.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Vorsitzender:
Ing. Tošovský v. r.
1) Dekret des Finanzministeriums Nr. 110 / 1962 Coll., zur Ausgabe von Banknoten von 100 CZK und Münzen von 25 Cent, 5 Cent und 3 Cent des neuen Modells und zur Rücknahme von Banknoten von 10 CZK Modell 1953.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret der Staatlichen Bank der Tschechoslowakei Nr. 42 / 1990 Coll., zur zweiten Ausgabe von Banknoten nach 100 KCs
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.02.1990
In Kraft seit20.02.1990
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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