Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus dem Bau einer Backup-Krankheit und seiner Teiloperation
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 157 / 2022 Coll.
Wird aufgehoben durch
Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Slg....
Gesetz Nr. 219 / 1999
Führt durch
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.