Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus dem Bau einer Backup-Krankheit und seiner Teiloperation

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 157 / 2022 Coll.
Regierungsverordnung zur Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Slg....
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 219 / 1999
Gesetz über die Streitkräfte der Tschechischen Republik
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf