Regierungsverordnung Nr. 416 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik zur Rettung der Bevölkerung und zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2, bestehend aus dem Bau einer Backup-Krankheit und seiner Teiloperation

Zeitliche Textfassungen

16.10.2020 Verkündet
In Kraft seit 16.10.2020
16.10.2020 Vorherige
In Kraft seit 16.10.2020 bis 30.06.2022

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