Dekret Nr. 41 / 2016 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 490 / 2000 Slg. über den Umfang des Wissens und anderer Bedingungen für die berufliche Kompetenz in bestimmten Bereichen des öffentlichen Gesundheitsschutzes, geändert durch das Erlass Nr. 472 / 2006 Slg.

Gültig In Kraft seit 15.02.2016
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 25. Januar 2016
zur Änderung des Erlasses Nr. 490 / 2000 des Ministeriums für Gesundheit, über den Umfang des Wissens und anderer Bedingungen für die berufliche Kompetenz in bestimmten Bereichen des öffentlichen Gesundheitsschutzes, geändert durch das Erlass Nr. 472 / 2006 Coll.
§ 108 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 258 / 2000 Slg., zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 274 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 320 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 274 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 392 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 222 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 151 / 2011 Sl.
Čl. I
Verordnung Nr. 490/2000 Slg. über das Ausmaß des Wissens und anderer Bedingungen für die berufliche Kompetenz in bestimmten Bereichen des öffentlichen Gesundheitsschutzes, geändert durch Verordnung Nr. 472 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In der einleitenden Satz des Erlasses werden die Worte "Paragraph 19 (4) " ersetzt" Paragraph 19 (3) und die Worte "und § 83e (2) "nach den Worten" Paragraph 60 (1) und (3)" eingefügt.
2. Artikel 1 Buchstabe c:
„(c) die Zusammensetzung der Prüfausschüsse, die Bedingungen für die Durchführung der Prüfung in den unter Buchstabe a genannten Bereichen, die Modelle der Prüfungszeugnisse und das Muster der Zulassungsbescheinigung für die Bewertung von Gesundheitsrisiken.“
3. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a:
"(a) Name und gegebenenfalls Name, Nachname, akademischer Titel, Geburtsdatum und Anschrift des Wohnsitzes, wenn die Person keinen festen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat",
4. Der folgende Abschnitt 8 wird nach Abschnitt 7 eingefügt:
„§ 8
Das Muster des in § 58 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes genannten Zeugnisses der fachlichen Kompetenz ist in Anhang 5 dieses Beschlusses aufgeführt.
5. Nach Artikel 11a wird folgender Artikel 11b eingefügt:
„§ 11b
Das Muster der Zulassungsbescheinigung gemäß Abschnitt 83e Absatz 1 des Gesetzes ist in Anhang 6 dieses Erlasses aufgeführt.
6. Nach Anhang 4 wird folgender Anhang 5 eingefügt:

"Anhang Nr. 5 zu Dekret Nr. 490 / 2000 Coll.
A. Muster des Zeugnisses der fachlichen Kompetenz nach § 58 Abs. 1 des Gesundheitsschutzgesetzes

B. Muster der Bescheinigung der fachlichen Kompetenz gemäß § 58 Abs. 2 des Gesundheitsschutzgesetzes

C. Musterzertifikat der fachlichen Kompetenz nach § 58 Abs. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsschutz

7. Nach Anhang 5 wird folgender Anhang 6 eingefügt:

"Anhang 6 zu Dekret Nr. 490 / 2000 Coll.
Muster der Zulassungsbescheinigung nach Abschnitt 83e (1) des Gesundheitsschutzgesetzes

"
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 15. Februar 2016 in Kraft.
Minister:
MUDr.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 41 / 2016 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 490 / 2000 Slg., über den Umfang des Wissens und anderer Bedingungen für die berufliche Kompetenz in bestimmten Bereichen des öffentlichen Gesundheitsschutzes, geändert durch Dekret Nr. 472 / 2006 Slg.
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.02.2016
In Kraft seit15.02.2016
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf