Regierungsverordnung Nr. 41 / 2014 Coll.
Die Regierungsverordnung über die Bestimmung anderer Suchtstoffe und ihrer Grenzwerte beim Erreichen der Blutprobe des Fahrers gilt als von einem solchen Suchtstoff betroffen.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.