Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 41 / 2012 Coll.

Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Frage eines Preisbeschlusses 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Preisregulierung unterliegen

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 24. Januar 2012
über die Frage der Preisentscheidung 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Erzeugerpreiskontrolle unterliegen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 12. Dezember 2011 eine Preisentscheidung 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke erteilt hat, die nicht der Preisregelung des Originators unterliegen. Die Preisentscheidung wird im Ministerium für Gesundheit Bulletin 11 / 2011 vom 29. Dezember 2011 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Minister:
Dok. MUDr. Heger, CSc., v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 41 / 2012 Slg. über die Frage der Preisentscheidung 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Preisregelung des Originators unterliegen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.02.2012
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf