Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 41 / 2012 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Frage eines Preisbeschlusses 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Preisregulierung unterliegen
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 24. Januar 2012
über die Frage der Preisentscheidung 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Erzeugerpreiskontrolle unterliegen
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 12. Dezember 2011 eine Preisentscheidung 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke erteilt hat, die nicht der Preisregelung des Originators unterliegen. Die Preisentscheidung wird im Ministerium für Gesundheit Bulletin 11 / 2011 vom 29. Dezember 2011 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2012 in Kraft.
Minister:
Dok. MUDr. Heger, CSc., v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Gesundheit Nr. 41 / 2012 Slg. über die Frage der Preisentscheidung 1 / 12-FAR zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen von Arzneimitteln und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die nicht der Preisregelung des Originators unterliegen |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 07.02.2012 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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