Verordnung des Finanzministeriums Nr. 41 / 2000 Coll.
Verordnung zur Festlegung detaillierter Bedingungen für die Schaffung und Verwendung von Geldern, die für die medizinische Krankenversicherung vorgesehen sind, die über die öffentliche Krankenversicherung im Rahmen des Staatshaushalts des Verteidigungsministeriums hinaus gezahlt werden
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