Regierungsverordnung Nr. 41 / 1998 Coll.
Regierungsverordnung zur Einführung der Sommerzeit 1998 bis 2001
Gültig
In Kraft seit 13.03.1998
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. Februar 1998
über die Einführung der Sommerzeit zwischen 1998 und 2001
Die Regierung bestellt nach § 1 des Gesetzes Nr. 54 / 1946 Coll., zur Sommerzeit und zur Umsetzung des Arbeitsgesetzbuches:
Beginn und Ende der Sommerzeit zwischen 1998 und 2001
(1) Sommerzeit wird eingeführt
(a) 1998 am 29. März;
b) 1999 am 28. März;
c) am 26. März 2000;
(d) 2001, 25. März.
Heute, in der zweiten Stunde der mitteleuropäischen Zeit, wird die Uhr auf die dritte Stunde der Sommerzeit.
(2) Sommerzeit endet
(a) 1998 am 25. Oktober;
b) 1999, 31. Oktober;
c) 2000 am 29. Oktober;
d) 2001, 28. Oktober.
In diesen Tagen wird die dritte Stunde der Sommerzeit die Uhr in die zweite Stunde der mitteleuropäischen Zeit verschieben.
Auswirkungen der Sommerzeit auf feste wöchentliche Arbeitszeit
(1) Die festen wöchentlichen Arbeitszeiten für Mitarbeiter, deren Beginn der Sommerzeit zwischen 1998 und 2001 in ihrer Arbeitszeit um eine Stunde kürzer sein wird, wenn diese Arbeitszeit aufgrund der Einführung der Sommerzeit in der betreffenden Woche verkürzt wird.
(2) Die festen wöchentlichen Arbeitszeiten für Mitarbeiter, deren Ende der Sommerzeit zwischen 1998 und 2001 in ihre Arbeitsschicht fällt, wenn diese durch Ende der Sommerzeit verlängert wird, werden in der betreffenden Woche eine Stunde länger sein.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Tošovský v. r.
Minister für Arbeit und Soziales:
PhDr. Volák v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 41/1998 Slg. über die Einführung der Sommerzeit zwischen 1998 und 2001 |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 13.03.1998 |
|---|---|
| In Kraft seit | 13.03.1998 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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