Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 41/1993
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Prüfung der Übereinstimmung von Kopien oder Kopien mit dem Instrument und über die Überprüfung der Echtheit der Unterschrift durch Bezirks- und Gemeindebehörden und über die Ausstellung von Bescheinigungen durch Kommunen und Bezirksbehörden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 15/1997
Ändert
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr...
Gesetz Nr. 320/2002
Ändert
Gesetz über die Änderung und Aufhebung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit de...
Gesetz Nr. 320/2002
Übergangsbestimmungen
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