Gesetz Nr. 409 / 2001 Coll.
Gesetz über die Gewährung einer staatlichen Garantie für die Tschechische Republik im Falle einer Haftung für Schäden, die durch Kriegshandlungen oder Terrorismus im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen verursacht werden
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.