Gesetz Nr. 409 / 2001 Coll.

Gesetz über die Gewährung einer staatlichen Garantie für die Tschechische Republik im Falle einer Haftung für Schäden, die durch Kriegshandlungen oder Terrorismus im Zusammenhang mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen verursacht werden

Zeitliche Textfassungen

20.11.2001 Verkündet
In Kraft seit 20.11.2001
20.11.2001 Vorherige
In Kraft seit 20.11.2001 bis 30.04.2007

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