Dekret Nr. 400 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 106 / 2001 Slg. über die sanitären Anforderungen an Rehabilitationsveranstaltungen für Kinder in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2026
ANHANG
Ordnung
vom 6. Oktober 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 106 / 2001 des Ministeriums für Gesundheit, über die sanitären Anforderungen an Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder, geändert
Gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 258 / 2000 Slg., zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze ("das Gesetz"), geändert durch Gesetz Nr. 274 / 2003 Slg., Gesetz Nr. 392 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 222 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 151 / 2011 Slg., Gesetz Nr. 223 / 2013 Sl., Nr. 2
Čl. I
Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 106 / 2001 Slg. über die sanitären Anforderungen an die Wiedereinziehung von Kindern, geändert durch Dekret Nr. 148 / 2004 Slg., Dekret Nr. 320 / 2010 Slg. und Dekret Nr. 422 / 2013 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Fußnote 3 lautet:
"3) Gesetz Nr. 283 / 2021 Coll., Baugesetz, geändert.
2. In Artikel 3 Absatz 2 wird das Wort "individuell" gestrichen.
3. In Absatz 3 (4) werden die Worte "Lochkörper" am Ende des ersten Satzes hinzugefügt.
4. In Artikel 3 Absatz 4 Satz 2 werden die Worte "für 5 Kinder eins " gestrichen, die Worte" eins" gestrichen und die Worte "und für 30 Kinder mindestens eine Dusche " gestrichen.
5. In Artikel 3 Absatz 4 wird der dritte Satz gestrichen.
6. Im dritten Satz von Artikel 3 Absatz 4 wird das Wort "alles "gelöscht und nach dem Wort" eingefügt.
7. In Artikel 3 ist am Ende von Absatz 4 der Satz "Intimität muss für Kinder beim Baden oder Duschen gewährleistet werden."
8. In § 3 Abs. 5 wird der erste Satz durch folgendes ersetzt: "In den Erholungsbetrieben sind Toiletten eingerichtet." und der zweite Satz wird durch folgendes ersetzt: "Die Verwendung von Toiletten braucht nicht durch Sex geteilt zu werden, sondern die Intimität muss immer bei der Verwendung gewährleistet werden."
9. In Artikel 3 Absatz 6 erhält der erste Satz folgende Fassung: „In den Gebäuden ist eine Krankenstation niederzulegen; wenn keine Isolation festgestellt wird, werden die Bedingungen für die Niederlassung erforderlichenfalls festgelegt. "und nach dem ersten Satz wird die Sick Bay im Falle der Errichtung und Isolierung in einem separaten Raum mit einem Waschbecken mit laufendem Trinkwasser und mit der Möglichkeit der Heizung und der Nutzung von heißem Wasser eingesetzt."
10. In Artikel 3 Absatz 6 Satz 3 werden die Worte "Isolation muss durch die Worte ersetzt" Im Falle der Isolation muss festgelegt worden sein, und am Ende des dritten Satzes werden die Worte "und müssen mit Betten ausgestattet werden".
11. In Artikel 3 Absatz 6 wird der fünfte Satz gestrichen.
12.
"4) Dekret Nr. 43 / 2025 Coll. zur Festlegung gesundheitlicher Grenzen chemischer, physikalischer und biologischer Indikatoren für die Innenumgebung der Wohnräume bestimmter Gebäude."
13. In Absatz 4 (1) werden die Worte "mit Isolation" gestrichen.
14. In § 4 Abs. 3 werden am Ende des zweiten Satzes die Worte "oder, falls eine Infektionskrankheit auftritt, eine zusätzliche Person, die älter als 18 Jahre ist, die in einer Erholungsoperation aktiv ist, hinzugefügt.
15. in Absatz 4 (3) wird der Satz "Repeatly used Matratzen oder Matratzen müssen in unbeschädigtem und sauberem Zustand gehalten werden" nach dem dritten Satz eingefügt.
16. in Artikel 4 Absatz 5 werden die Worte "und Wartung" nach den Worten "tägliche Reinigung" und der Satz "Alle Räumlichkeiten werden sauber und benutzerfreundlich über den ganzen Tag gehalten."
17. In Artikel 5 Absatz 1 wird nach den Worten "persönliche Hygiene" das Wort "Hand" eingefügt.
18. In Artikel 5 Absatz 2 werden nach den Worten "Getränkwasser" die Worte " eingefügt, die den für sie nach dem Gesetz geltenden Vorschriften entsprechen".
18) Artikel 5 (12) des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg., geändert.
19.
"6) Zum Beispiel, Dekret Nr. 38 / 2001 Coll., über Hygieneanforderungen an Lebensmittel- und Lebensmittelkontaktprodukte, geändert. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen sollen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80 / 590 / EWG und 89 / 109 / EWG, geändert. Verordnung (EU) Nr. 10/2011 der Kommission vom 14. Januar 2011 über Kunststoffe und Gegenstände, die in der geänderten Fassung mit Lebensmitteln in Berührung kommen sollen. §§ 25 und 26 des Gesetzes Nr. 258/2000 Slg., geändert.
20. In Artikel 7 Absatz 1 wird nach dem Wort "Waschen" das Wort "Küche" eingefügt.
21. In Artikel 7 Absatz 2 werden die Worte „pass for food contact“ durch die Worte „vorgesehen für den Lebensmittelkontakt, der den Anforderungen nach den spezifischen Rechtsvorschriften entspricht“ ersetzt und die Worte „passend für Lebensmittelkontaktmaterial“ „zu löschen sind“.
22. In Artikel 7 Absatz 3 werden die Worte "Waschen von Lebensmitteln, Gerichten" durch die Worte "sanitäres Waschen von Lebensmitteln, Küche, Ess- und Kindergerichten" ersetzt.
23. In Artikel 7 wird am Ende des Absatzes 3 der Satz "Die letzte Spülung der Speisen und der eigenen Kindergerichte für den wiederholten Gebrauch" angefügt.
24. In Artikel 7 Absatz 7 werden die Worte "und Ausgaben" nach den Worten "auf Vorbereitung" eingefügt und die Worte "nur vor der Wärmebehandlung und während der Hilfsarbeit" gestrichen.
25. In Artikel 7 Absatz 7 wird der zweite Satz gestrichen.
26. In § 8 Abs. 1 werden die Worte "flache fest" durch "be" ersetzt.
27. in Artikel 8 Absatz 2 wird das Wort "mit" nach dem Wort "Aktion" eingefügt.
28. In Anhang Nr. 2 in der Tabelle "Training range", in der Reihe, in der das Thema" 3. Erste Hilfe - praktischer Teil, "16" ersetzt durch" 17 '.
29. In Anhang 2 in der Tabelle "Training Rang ', in der Zeile, in der das Thema" 6. Die Rechte und Pflichten von Gesundheitsfachleuten bei Wiedereinziehungsaktionen, "1 "werden durch" 0" und "3 " ersetzt durch" 2".
30. In Anhang 2 Nummer 2.1.6 wird nach Nummer 2.1.5 eingefügt:
"2.1.6. fordert medizinische Notfalldienste, telefongestützte Erste Hilfe (TAPP)."
Absatz 2.1.6 wird um Nummer 2.1.7 geändert.
31. In Anhang 2 Nummer 2.4.9 werden die Worte "anaphylaktischer Schock" hinzugefügt.
32. In Anhang 2 Nummer 2.4.11 wird das Wort "Schock " durch" Schocksituationen ersetzt".
33. In Anhang Nr. 2 wird nach Nummer 2.4.11 folgende Nummer 2.4.12 eingefügt:
"2.4.12. plötzliche Mobilitäts- und Sprachstörungen (FAST).
34. In Anhang 2 werden am Ende des Textes in Nummer 3.1 die Worte "Telefongestützte Notresuszitation (TANR)" hinzugefügt.
35. In Anhang 2 werden die Nummern 3.1.1 und 3.1.2 nach Nummer 3.1 eingefügt:
"3.1.1. Herz-Kreislauf-Erregung mit einem automatisierten externen Defibrillator (AED)
3.1.2. Ausbildung zur kardiopulmonalen Wiederbelebung bei Kindern."
36. In Anhang 2 Nummer 3.3.1 wird das Wort "halb atmungsaktiv" gestrichen.
37 in Anhang Nr. 2 Nummer 5.3 wird gestrichen.
Die Punkte 5.4 und 5.5 werden zu den Absätzen 5.3 und 5.4.
38. In Anhang 2 Nummer 5.4 werden die Worte "Gesundheit und "durch die Worte" ersetzt.
39. In Anhang Nr. 2 wird Nummer 6.7 gestrichen.
Absatz 6.8 wird Paragraph 6.7 umnummeriert.
40. In Anhang 2 Nummer 7.5.2 wird das Wort "AIDS" gestrichen.
41 in Anhang 3 Tabelle 3 (B) c) wird das Wort "ständig" gestrichen.
42. In Anhang Nr. 3, Tabelle 4, Satz "Das Recht auf Überprüfung einer medizinischen Stellungnahme kann aufgehoben werden " wird nach dem ersten Satz und in dem dritten Satz, das Wort" Vorschlag" ersetzt durch die Worte "Unter Ziffer 46 Absatz 3 des gleichen Gesetzes, es hat keinen Vorschlag "und das Wort" nicht" nach dem Wort "Stellungnahme " wird gestrichen.
43. In Anhang 4 Nummer I werden die Worte "und Oberflächenwunden" gestrichen.
44. In Anhang 4 Punkt II werden die Worte "Erregungsmaske " durch die Worte ersetzt" Barriereschutz für künstliches Atmen".
45. In Anhang 4 Nummer II wird der Text "45 x 55 cm " gestrichen.
46. In Anhang Nr. 4 werden die Worte "- isothermischer Film " am Ende von Punkt II hinzugefügt.
47. Fußnoten 12 bis 17 werden gestrichen.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Eine natürliche Person, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses einen ersten Kurs erhalten hat, der sich auf medizinische Tätigkeiten an einer Schule in der Natur oder auf eine Wiedereinziehungsmaßnahme gemäß Anhang 2 des Erlasses Nr. 106 / 2001 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, wird als Erste-Hilfe-Kurs nach dem Erlass Nr. 106 / 2001 Slg., wirksam ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Beschlusses angesehen.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Minister:
Prof. MUDr. Válek, CSc., MBA, EBIR, v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 400 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 106 / 2001 Coll., über Gesundheitsvoraussetzungen für Erholungsveranstaltungen für Kinder, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.10.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 5

Smlouva o pobytu
Dům dětí a mládeže Praha 5 HOBLEX s.r.o.
908 CZK
10.02.2026
SMLOUVA o přípravě a zprostředkování školy v přírodě
Základní škola, Praha 10, U Vršovického nádraží 95... Základní škola, Praha 10, U Vršovického nádraží 95...
200 000 CZK
26.01.2026
Benachrichtigungen
Smlouva o přípravě a zprostředkování školy v přírodě
Základní škola, Praha 10, Olešská 2222/18, příspěv... Spolek pro podporu dětské rekreace a zdraví
421 850 CZK
03.12.2025
Zajištění stravování a ubytování
Základní škola Vorlina Vlašim, příspěvková organiz... Scarlet europe s.r.o.
182 400 CZK
18.11.2025
Zajištění stravování a ubytování
Základní škola Vorlina Vlašim, příspěvková organiz... Scarlet europe s.r.o.
182 400 CZK
18.11.2025
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf