Regierungsverordnung Nr. 40 / 2025 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 72/2023 Slg. über die Festlegung der Bedingungen für die Durchführung von waldumweltlichen Zahlungsmaßnahmen, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 44/2024 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.