Dekret Nr. 40 / 2020 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 343 / 2014 Coll., zur Fahrzeugregistrierung, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2020
40
ERKLÄRUNG
vom 4. Februar 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 343 / 2014 Coll., zur Fahrzeugregistrierung, geändert
Das Verkehrsministerium sieht gemäß § 91 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 56 / 2001 Slg. die Bedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße und die Änderung des Gesetzes Nr. 168 / 1999 Slg., über die Haftungsversicherung für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz Nr. 170 / 2007 Slg., Gesetz Nr. 297 / 1999 Sl., Nr.
Čl. I
Dekret Nr. 343 / 2014 Coll., zur Fahrzeugregistrierung, geändert durch Dekret Nr. 399 / 2015 Coll., Dekret Nr. 10 / 2017 Coll., Bestellnummer 86 / 2017 Coll., Bestellnummer 158 / 2017 Coll. und Bestellnummer 72 / 2019 Coll., wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 29 (6) werden die Worte "Schutzmerkmale" durch das Schutzelement " ersetzt.
2. Absatz 29 (11) lautet:
"(11) Die technischen Spezifikationen des Kennzeichenschildschutzelements und die Lage des Schutzelements auf der Kennzeichentabelle sind in Anhang 27 dieses Erlasses aufgeführt."
3. In Anhang 26 Teil 2. Die physikalischen Eigenschaften der Kennzeichen in Nummer 5 sind wie folgt zu bestimmen:
"5. Die Lage des Schutzelements auf dem Kennzeichentisch ist in Anhang 27 dieses Erlasses dargestellt."
4. Anhang 27, einschließlich des Titels, lautet:

"Anhang Nr. 27 zu Dekret Nr. 343 / 2014 Coll.
Technische Spezifikation des Plattenschutzelements mit Registriermarke und Position des Schutzelements auf der Platte mit Registriermarke
Das Schutzelement der Platte mit Registriermarke ist die Form eines Rechtecks mit den Buchstaben "CZ".

Die Farbe der Buchstaben CZ ist die gleiche wie die der reflektierenden Folie auf der Platte mit der Anmeldemarke. Der Raum im Rechteck um die Buchstaben CZ ist von unterschiedlicher Farbe als die Farbe der reflektierenden Folie auf der Platte mit Registriermarke.
Das Schutzelement auf dem am Fahrzeug befindlichen Kennzeichentisch muss nur unter einem Winkel von 30 Grad sichtbar sein, wobei eine Toleranz von ± 10 Grad von der durch dieses Element hindurchgehenden horizontalen Ebene herbeigeführt wird.
Das Schutzelement ist in der Struktur der reflektierenden Platte mit Registriermarke enthalten.
Das Schutzelement ist derart ausgebildet, dass die Deckschicht der reflektierenden Folie nicht gebrochen wird.
Das Schutzelement reduziert die Werte der Reflexibilität der Eintragungsmarke gemäß Anhang 26 dieses Erlasses nicht.
Das Schutzelement ist ohne dauerhafte Beschädigung der reflektierenden Folie nicht abnehmbar.
Lage des Schutzelements auf dem Kennzeichentisch
Größe 520 x 110 mm

Abmessungen 340 x 200 mm

Abmessungen 280 x 200 mm

Abmessungen 320 x 160 mm

Größe 200 x 160 mm

Abmessungen 80 x 110 mm

Größe 80 x 110 mm (Sport)

Größe 330 x 85 mm (Sport)

"
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Bis zum 31. März 2021 können Tabellen mit Eintragungsmarke nach dem Erlass Nr. 343 / 2014 Coll. erstellt werden, wie es vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses wirksam ist.
2. Die Tabellen mit der Eintragungsmarke gemäß dem Erlass Nr. 343 / 2014 Slg., wie sie vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses wirksam sind, können bis zur Erschöpfung der Bestände ausgestellt werden.
Čl. III
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Minister:
Doc.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 40 / 2020 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 343 / 2014 Coll., zur Fahrzeugregistrierung, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.02.2020
In Kraft seit01.07.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Verkehr Verwaltungsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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