Rektor der High School of Political Central Committee der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei Nr. 40 / 1967 Coll.
Rektorenverordnung des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei über die Anerkennung von Titeln der Universität des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei
Gültig
In Kraft seit 26.04.1967
40
Ordnung
Rektor der Universität des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei
vom 31. März 1967
über die Wiederbelebung der Titel des Kollegiums des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei
Der Rektor des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium sieht gemäß Gesetz Nr. 19 / 1966 Slg., über die Hochschulbildung und nach der Entschließung des Sozialkomitees der KSČ vom 5. Oktober 1966 und nach der gesetzlichen Maßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 92 / 1966 Slg., über die Vergabe von Abschlüssen an Absolventen der Universität der Politischen Partei
Absolventinnen und Absolventen des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Tschechoslowakei, von denen das Kollegium der Rechtsnachfolger ist ("Abschlüsse"), die ihr Studium vor der rechtlichen Maßnahme des Präsidiums der Nationalversammlung Nr. 92 / 1966 Coll., zur Verleihung von Abschlüssen der Universität des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Tschechoslowakei abgeschlossen hat, es sei denn, sie haben einen Abschluss im Bereich dieser Studie nach Act
Absolventen, die vor der rechtlichen Maßnahme Nr. 92 / 1966 Coll., über die Vergabe von Abschlüssen an Absolventen der Universität des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei, die wissenschaftliche Rang in wissenschaftlichen Bereichen im Zusammenhang mit den Bereichen des Studiums an der Universität des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei erhalten, werden den Titel RSDr ohne strenge Prüfung vergeben.
(1) Das verkürzte strenge Verfahren besteht darin, auf Antrag des Antragstellers alle oder einen Teil der bisher für die strenge Prüfung in dem vom Antragsteller gewählten wissenschaftlichen Bereich gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 des Rigor-Codes für das Kollegium des Politischen Instituts der KSČ durchgeführten Prüfungen zu erkennen.
(2) Kurzfristige strenge Verfahren können zugelassen werden, mit Ausnahme von Bewerbern, die einen wissenschaftlichen Rang erworben haben (Abschnitt 2), nur für diejenigen, die im relevanten Bereich der Hochschulbildung entsprechende Vorteile erhalten haben, in Verbindung mit sehr guten Ergebnissen, die auf der Grundlage der tiefen Sachkenntnis in diesem Bereich erzielt wurden.
(3) Die Anerkennung der Prüfungen, die zuvor gemäß Absatz 1 durchgeführt wurden, wird vom Ausschuss für beständige Versuche gemäß den strengen Verordnungen für die Universität des Politischen Instituts der Tschechischen Republik beschlossen. Sie unterrichten den Bieter schriftlich über das Ergebnis.
(4) Sind die bisher als strenge Prüfung durchgeführten Tests nur teilweise anerkannt worden, wird der Absolvent den Rest der strengen Prüfung nach der strengen Ordnung für die Universität der Politischen Universität der Tschechischen Republik durchführen.
(5) Nach erfolgreichem Abschluss des kurzfristigen strengen Managements wird die Universität des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei ein Diplom absolvieren. Dieses Diplom wird den Abschluss und die Wissenschaft umfassen, in dem das verkürzte strenge Verfahren durchgeführt wurde.
Der Antrag auf ein kurzes Verfahren wird vom Antragsteller der High School of Political Central Committee der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei eingereicht. In der Anmeldung wird der gewählte wissenschaftliche Bereich (§ 1 Abs. 2 des Rigoroni-Codes für die Universität die politische Institution der Tschechischen Republik angeben). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
(a) ein Diplom oder gleichwertige Beweise für die Erlangung einer Hochschulqualifikation, Kandidaten, die einen wissenschaftlichen Abschluss erreicht haben (Abschnitt 2), sowie ein Diplom für die Erlangung eines wissenschaftlichen Abschlusses; ausländische Hochschulabsolventen haben auch Beweise für Nostalgie,
b) Nachweis von mindestens fünf Jahren erfolgreicher politischer Praxis (sofern die Produktion des Dokuments von der zuständigen Behörde bezahlt wird),
c) die Empfehlung der Organisation, für die der Bewerber in der Beschäftigung ist;
d) einen Überblick über die Veröffentlichungstätigkeit.
Einzelheiten dieser Verordnung werden vom Rektor des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei vorgelegt.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Rektor des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei:
Neue Einnahmen
Minister für Bildung:
Hájek v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret des Rektors der High School des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei Nr. 40 / 1967 Coll., über den Rektor der High School des Politischen Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 26.04.1967 |
|---|---|
| In Kraft seit | 26.04.1967 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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