Dekret Nr. 4 / 2009 Coll.

Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport

Gültig In Kraft seit 07.01.2009
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 22. Dezember 2008
zum Schutz von Tieren beim Transport
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß § 29 Abs. 1 die Anwendung von § 8e Abs. 3 des Gesetzes Nr. 246 / 1992 Slg. für den Schutz von Tieren vor Missbrauch, geändert durch Gesetz Nr. 162 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 77 / 2004 Slg. und Gesetz Nr. 312 / 2008 Slg., ("gesetz") vor.

ČÁST PRVNÍ

GEGENSTAND DER ZUSAMMENARBEIT
§ 1
Diese Verordnung legt die Größe der Räumlichkeiten für den Transport von Tieren fest.

ČÁST DRUHÁ

ANIMALER SCHUTZ IN DER TRANSPORT, DER NICHT GENERALDIREKTION DER VERORDNUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
§ 4
Größe des Tiertransportraums
Die Anforderungen an die Größe der Räumlichkeiten für den Transport von nicht im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführten Tieren und für den Transport von Tieren von höchstens 50 km oder innerhalb eines Betriebes sind in Anhang 3 dieses Erlasses festgelegt.

ČÁST TŘETÍ

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 5
Verordnung Nr. 193/2004 Slg. über den Schutz von Tieren beim Transport wird aufgehoben.
§ 6
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Mgr. Gandalovich v. r.

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 4 / 2009 Coll.
Anforderungen an die Größe der Flächen für den Transport von Tieren, die nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden, und für den Transport von Tieren von höchstens 50 km oder innerhalb eines Betriebs
1. Straßen- und Schienenverkehr von Pferden, Eseln und deren Kreuzungen (nachfolgend "Pferde" genannt)
Kategorie zvířatMinimální podlahová plocha na jedno zvíře v m2Minimální rozměry stání na jedno zvíře v m
Dospělí koně1,750,7 x 2,5
Mladí koně (6 až 24 měsíců)cesta do 48 hod.1,200,6 x 2,0
cesta nad 48 hod.2,401,2 x 2,0
Poníci (výška do 144 cm)1,000,6 x 1,8
Hříbata do 6 měsíců1,401,0 x 1,4
Während langer Fahrten müssen Fälse und junge Pferde in der Lage sein, sich niederzulassen. Diese Werte können bei erwachsenen Pferden und Ponys um maximal 10 % und bei jungen Pferden und Fohlen um 20 % abweichen, je nach Gewicht und Höhe, aber auch nach körperlichem Zustand, Wetterbedingungen und erwarteter Fahrtlänge.
2. Straßen- und Schienenverkehr von Rindern
Kategorie zvířatPřibližná hmotnost zvířat v kgMinimální podlahová plocha na jedno zvíře v m2
Malá telata500,30 až 0,40
Středně velká telata1100,40 až 0,70
Těžká telata2000,70 až 0,95
Středně velký dospělý skot3250,95 až 1,30
Těžký dospělý skot5501,30 až 1,60
Velmi těžký dospělý skotnad 700nad 1,60
Die obigen Werte können je nach Gewicht und Wachstum, aber auch nach Körperzustand, Wetterbedingungen und erwarteter Fahrtlänge zunehmen.
3. Straßen- und Schienenverkehr von Schafen und Ziegen
Kategorie zvířatHmotnost zvířat v kgMinimální podlahová plocha na jedno zvíře v m2
Ostříhané ovcedo 550,20 až 0,30
nad 55nad 0,30
Neostříhané ovcedo 550,30 až 0,40
nad 55nad 0,40
Vysokobřezí ovcedo 550,40 až 0,50
nad 55nad 0,50
Kozydo 350,20 až 0,30
35 až 550,30 až 0,40
nad 550,40 až 0,75
Vysokobřezí kozydo 550,40 až 0,50
nad 55nad 0,50
Die obigen Werte können je nach Rasse, Aufbau, Körperzustand, Haarlänge, Wetterbedingungen und Reisedauer variieren.
4. Straßen- und Schienenverkehr von Schweinen
Alle Schweine müssen ausreichend Platz haben, um in einer natürlichen Position zu liegen oder zu stehen. Um diesem Mindestbedarf nachzukommen, sollte die Lagerdichte für Schweine von ca. 100 kg 235 kg/m2 nicht überschreiten.
Angesichts der Rasse, des Wachstums und des körperlichen Zustands erhöhen sich die obigen Mindestflächenanforderungen entsprechend. Angesichts der Wetterbedingungen und der Dauer der Reise werden die oben genannten Mindestflächenanforderungen um bis zu 20 % erhöht.
5. Anforderungen an Ladegeräte
Kategorie zvířatMaximální sklon zařízení pro nakládku (ve °)
Koně, osli a kříženci25
Skot20
Telata do 6 měsíců stáří20
Ovce a kozy20
Prasata20
6. Beförderung von Geflügel
KategoriePlocha v cm2
Jednodenní kuřata21 až 25 na 1 kuře
Drůbež vyjma jednodenní kuřatado 1,6 kg180 až 200 na 1 kg
1,6 až 3 kg160 na 1 kg
3 až 5 kg115 na 1 kg
nad 5 kg105 na 1 kg
Die obigen Werte gelten für den Transport von Geflügel in Containern und können je nach Gewicht und Höhe variieren, aber auch nach körperlichem Zustand, Wetterbedingungen und zu erwartender Fahrtzeit.
7. Straßen-, Schienen- und Lufttransport von Hunden und Katzen
(a) Straßenverkehr von Hunden
Hunde müssen ausreichend Platz haben, um eine natürliche Position zu nehmen, damit sie die Bewegungen des Fahrzeugs korrigieren können. Hunde müssen in einem Transportmittel platziert werden, um den Fahrer oder sich selbst nicht zu gefährden. Das weibliche in Wärme muss vom männlichen Geschlecht getrennt werden.
b) Straßen- oder Schienenverkehr mit Transportmitteln, bei denen der Hund in die Transportbox gebracht wird
Die Abmessungen des Transportkastens ermöglichen es dem Hund, zumindest bequem zu liegen. Die Tür muss automatisch gegen Öffnen gesichert sein. Wird der Hund in einer Box transportiert, die es bequem zu liegen erlaubt, kann er auf diese Weise maximal 6 Stunden transportiert werden. Übersteigt die Reise diese Zeit, kann der Hund nur in der in c) beschriebenen Box transportiert werden. Die Box muss gegen Bewegung im Transportmittel gesichert werden. Das weibliche in Wärme muss vom männlichen Geschlecht getrennt werden.
c) Lufttransport von Hunden
Transportboxen müssen Abmessungen haben, so dass der Hund natürlich stehen kann, sich leicht umdrehen und nach unten liegen und ohne Probleme aufstehen kann. Die Abmessungen der Transportboxen werden von der Größe des Hundes abgeleitet. Die Länge der Box entspricht der Länge des von Nase zu Schwanz gemessenen Hundes. Die Höhe der Box darf nicht niedriger sein als die des natürlich stehenden Hundes, einschließlich der Ohren, wenn überhaupt. Die Breite der Box ist mindestens die doppelte Breite des Körpers des Hundes, gemessen am weitesten Punkt des Körpers. Sind die Kartons Kunststoff, müssen sie mit Metalltüren ausgestattet sein, mit einem Schloss, das es unmöglich macht, von innen zu öffnen. Das weibliche in Wärme muss vom männlichen Geschlecht getrennt werden.
d) Straßen-, Schienen- und Lufttransport von Katzen
Die Katzen sind so in das Transportmittel einzureihen, dass sie den Fahrer oder sich selbst nicht gefährden. Wenn Katzen in Transportboxen transportiert werden, muss die Transportbox Abmessungen haben, so dass die Katze natürlich werden kann, sich leicht umdrehen und nach unten liegen und ohne Probleme aufstehen kann. Die Transportbox muss es den Katzen ermöglichen, bequem zu liegen. Die Abmessungen der Transportboxen ergeben sich aus der Größe der Katze. Die Box muss vor spontaner Öffnung geschützt werden. Die Box muss gegen Bewegung im Transportmittel gesichert werden. Der Transport von mehreren Katzen in einer einzigen Box kann nur durchgeführt werden, wenn die Box der Anzahl der transportierten Tiere entspricht. Das weibliche in Wärme muss vom männlichen Geschlecht getrennt werden.
e) Bei der Beförderung von Katzen und kurzbrauigen Hunden und deren Kreuzbrauen sollte der erhöhte Bedarf an frischer Luft und deren Anfälligkeit für Atemschwierigkeiten berücksichtigt werden.
8. Straßen-, Schienen- und Luftverkehr anderer Säugetiere und Vögel
a) Die Größe des Transportraums für andere Säugetiere und Vögel muss der Größe des Tieres oder der Tiergruppe der betreffenden Arten entsprechen, so dass jedes Tier ohne Probleme stehen und aufstehen kann.
b) Die Größe eines Containers für den Transport von auf dem Hek aufliegenden Vögeln muss es ermöglichen, auf dem Nest mit aufrechten Kopf und Schwanz für jeden Vogel zu sitzen. Die Größe des Transportraums des Containers muss es erlauben, aufrecht stehend für Vögel, die nicht auf ihren Nestern ruhen.
c) Die Vögel müssen im Dunkeln transportiert werden.
9. Transport von kaltblütigen Wirbeltieren
Die Größe des Behälters für den Transport von kaltblütigen Wirbeltieren, ausgenommen Fisch, erlaubt Belüftungs-, Temperatur- und Mikroklimabedingungen entsprechend den betreffenden Arten.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 4 / 2009 Slg., über den Schutz von Tieren beim Transport
Art der Vorschrift-
Autor-
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Verkündungsdatum07.01.2009
In Kraft seit07.01.2009
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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