Dekret Nr. 4 / 1991 Coll.

Dekret des Bundesministeriums des Innern zur Änderung des Dekrets des Bundesministeriums des Innern Nr. 22 / 1977 Coll., das ausführlichere Regelungen zum Matrix Act gibt

Gültig In Kraft seit 01.02.1991
ANHANG
Ordnung
Bundesministerium des Innern
vom 10. Dezember 1990
zur Änderung des Dekrets Nr. 22 / 1977 des Bundesministeriums der Inneneinrichtung, das weitere Regelungen zum Matrixgesetz gibt
Das Bundesministerium des Innern sieht in der Vereinbarung mit den teilnehmenden Zentralbehörden gemäß § 23 des Gesetzes Nr. 268 / 1949 Coll., über Matrices:
Čl. I
Das Dekret des Bundesministeriums des Innern Nr. 22 / 1977 Coll., das detailliertere Vorschriften zum Matrix-Gesetz gibt, wird wie folgt geändert:
1. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c wird gestrichen; der vorangehende Buchstabe d wird wie Buchstabe c umnumeriert.
2. In Artikel 3 Absatz 3 ist das Versprechen eines Matrizids:
"Ich verspreche, der Tschechischen und Slowakischen Bundesrepublik treu zu sein, die Gesetze aufrechtzuerhalten und alle Aufgaben zu erfüllen, die mit der Verwaltung des Mantels zu meinem besten Wissen verbunden sind. Ich werde über alle Fakten, die ich aus meinen Aktivitäten lernen werde, schweigen."
3. Die Absätze 5, 6 und 7 werden in Absatz 30 gestrichen.
4. Absatz 48 löscht Absatz 5.
5. Absatz 62 (2) wird gestrichen; gleichzeitig wird die Nummerierung der Absätze gestrichen.
Čl. II
Wenn das Bundesministerium des Innendekrets Nr. 22 / 1977 Coll., das dem Matrix-Gesetz weitere Bestimmungen gibt, den Namen gibt:
a) Tschechoslowakische Sozialistische Republik, Tschechische Sozialistische Republik oder Slowakische Sozialistische Republik, d.h. Tschechische und Slowakische Republik, Tschechische Republik oder Slowakische Republik,
b) das nationale Komitee (lokales, urbanes, vierteljährliches, direkt übergeordnetes nationales Komitee, nationales hochrangiges Komitee) die Behörden, die die Zuständigkeit der nationalen Ausschüsse in Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung nach besonderen Regeln übernehmen. 1)
Čl. III
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1991 in Kraft.
Minister:
Ing. Langoš v. r.
1) Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 267/1990 Slg. über Gemeinden (Gemeinde). Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 425 / 1990 Slg., über Bezirksämter, die Änderung ihrer Zuständigkeiten und bestimmte andere Maßnahmen im Zusammenhang damit. Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 418 / 1990 Coll. über die Hauptstadt Prag. Gesetz Slowakischer Nationalrat Nr. 369 / 1990 Slg., über die kommunale Einrichtung. Gesetz des Slowakischen Nationalrats Nr. 472 / 1990 Slg. über die Organisation der lokalen Regierung. Gesetz des Slowakischen Nationalrats Nr. 377/1990 Slg. über die Hauptstadt der Slowakischen Republik Bratislava. Gesetz des Slowakischen Nationalrats Nr. 401 / 1990 Coll. über die Stadt Košice.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret des Bundesministeriums des Innern Nr. 4 / 1991 Coll., zur Änderung des Dekrets des Bundesministeriums des Innern Nr. 22 / 1977 Coll., die mehr Vorschriften über das Matrixgesetz gibt
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.01.1991
In Kraft seit01.02.1991
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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