Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 396 / 2025 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung des Betrags für die Beteiligung der im Rahmen des Krankenversicherungsvertrags tätigen Bediensteten
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
10.10.2025
396
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 8. Oktober 2025
zur Erklärung des Betrags, der für die Beteiligung der im Rahmen des Krankenversicherungsvertrags tätigen Bediensteten gilt
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 7a Absatz 1 des Gesetzes Nr. 187 / 2006 Slg., über Krankenversicherung, geändert durch Gesetz Nr. 365 / 2011 Slg. und Gesetz Nr. 470 / 2024 Slg., erklärt, dass ab 1. Januar 2026 der Betrag für die Beteiligung von Arbeitnehmern, die auf der Grundlage einer Vereinbarung zur Durchführung von Krankenversicherung tätig sind, CZK 12.000 ist.
Minister:
Ing. Jurečka v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 396 / 2025 Coll. über den Betrag, der für die Beteiligung der im Rahmen des Abkommens tätigen Arbeitnehmer an der Krankenversicherung gilt |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 10.10.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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