Regierungsverordnung Nr. 393 / 2015 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 77/2008 Slg. über die Festlegung von Finanzgrenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erhoben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung von Beträgen, die im Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in die geänderte Fassung des Regierungsdekrets Nr. 78/2008 Sl festgelegt sind.
Diese Vorschrift verweist auf
Regierungsverordnung Nr. 77 / 2008 Coll.
Ändert
Verordnung der Regierung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die Zwecke...
Regierungsverordnung Nr. 78 / 2008 Coll.
Ändert
Regierungsverordnung zur Festlegung finanzieller Grenzen für die Zwecke des Konz...
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Gesetz Nr. 137 / 2006 Coll.
Führt durch
Öffentliches Beschaffungsrecht
Gesetz Nr. 139 / 2006 Coll.
Führt durch
Gesetz über Konzessionsverträge und Konzessionsverfahren (Konzessionsrecht)
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.