Regierungsverordnung Nr. 393 / 2015 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 77/2008 Slg. über die Festlegung von Finanzgrenzen für die Zwecke des öffentlichen Beschaffungsgesetzes, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erhoben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung von Beträgen, die im Gesetz über öffentliche Beschaffung in Euro in die geänderte Fassung des Regierungsdekrets Nr. 78/2008 Sl festgelegt sind.

Diese Vorschrift verweist auf

Regierungsverordnung Nr. 77 / 2008 Coll.
Verordnung der Regierung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die Zwecke...
Ändert
Regierungsverordnung Nr. 78 / 2008 Coll.
Regierungsverordnung zur Festlegung finanzieller Grenzen für die Zwecke des Konz...
Ändert
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 137 / 2006 Coll.
Öffentliches Beschaffungsrecht
Führt durch
Gesetz Nr. 139 / 2006 Coll.
Gesetz über Konzessionsverträge und Konzessionsverfahren (Konzessionsrecht)
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf