Dekret Nr. 392 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 84 / 1996 Slg., über die Waldwirtschaftsplanung, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2026
Inhalt
39.
Ordnung
vom 6. Oktober 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 84 / 1996 Slg. über die Waldwirtschaftsplanung, geändert
Das Landwirtschaftsministerium sieht gemäß §§ 24 Abs. 7 und 25 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act), geändert durch Gesetz Nr. 250 / 2025 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 84 / 1996 Slg. über die Waldwirtschaftsplanung, geändert durch Dekret Nr. 186 / 2022 Slg. und Dekret Nr. 201 / 2023 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Buchstabe a wird "4" durch "5" ersetzt.
2. in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a) werden die Worte "die Schädlingsbekämpfungszone für die Forstwirtschaft" durch die Worte "die Schädlingsbekämpfung" ersetzt.
3. In Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c werden die Worte "und die Aufnahme " durch die Worte" ersetzt, die Aufnahme und die wirtschaftliche Form".
4. In Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b wird das Wort "Krop " durch die Worte" Waldland für Staatswälder ersetzt".
5. In Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe c wird das Wort "Wald" nach den Worten eingefügt" und die Worte "Staatswälder und kommunale Wälder" durch die Worte ersetzt" Staatliche Wälder.
6. In Artikel 4 Absatz 5 Buchstabe b werden die Worte "und der Waldschutz "nach dem Wort" festgelegt.
7. In Artikel 5 Absatz 2 werden die Worte "State map 1: 5 000 - abgeleitet " durch die Worte" ersetzt.
8. Fußnote 5 lautet:
"5) Dekret der Regierung Nr. 159 / 2023 Coll., über die Bestimmung von geodätischen Referenzsystemen, die in der Tschechischen Republik binden, Datenbanken von geodätischen und geographischen Daten und staatliche Kartenarbeiten für das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik und die Grundsätze ihrer Anwendung."
9. In Artikel 5 Absatz 4 werden die Worte "mindestens 1: 10 000 " durch die Worte" ersetzt 1: 10 000 oder mehr (weitere) wenn überhaupt.
10. In Artikel 6 Absatz 4 werden am Ende des Textes des ersten Satzes die Worte "ihrer Zweck ist es, die Orientierung im Wald zu erleichtern, und im zweiten Satz wird das Wort" im allgemeinen nach dem Wort "nicht " eingefügt.
11. In Artikel 6 Absatz 5 wird das Wort "normalerweise" eingefügt, nachdem das Wort "nicht überschreitet".
12. In § 6 Abs. 6 Abs. 6 wird der Satz "Bei Silben werden die Teile des Waldes mit unterschiedlichem Eigentum nach dem ersten Satz eingefügt."
13. In Artikel 6 Absatz 6 Satz 3 wird nach dem Wort "nicht fallen" das Wort "allgemein" und "wenn der Wald nicht von verschiedenen Körpern gehört" eingefügt.
14. In Artikel 6 Absatz 10 wird "oben" gestrichen und am Ende des Absatzes die Worte "und mehr" angefügt.
15. in Artikel 7 (i) werden die Worte "gleich oder" nach den Worten "diese Dicke" eingefügt.
16. In Artikel 7 Buchstabe k werden die Worte "gleich oder" eingefügt, nachdem die Worte "gleich oder" und die Zahl "80" durch "60" ersetzt sind.
17. In Artikel 7 wird am Ende von Buchstabe l der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe m angefügt:
"(m) die Waldart der Grünlandgruppe, die als die vorherrschende Waldart der dargestellten Waldart in der Grünlandgruppe gilt."
18.Paragraph 8 (16) liest:
"(16) Bei der Erhöhung der verbindlichen Bestimmung wird die maximale Gesamtausschüttung aufgrund einer Änderung des Plans nach Artikel 27d Absatz 1 des Waldgesetzes durch die Menge des zufälligen und vorsätzlichen Bergbaus getrennt bestimmt. Die Erhöhung der obligatorischen Bestimmung des Höchstbetrags der Extraktionen wird als Summe der Menge des zufälligen und vorsätzlichen Bergbaus bestimmt.
19. In Abschnitt 9 wird das Wort "fürst " nach den Wörtern" in Eingriff gebracht".
20. In Absatz 9 (1) wird nach den Worten "Interventionen in" das Wort "fürest" eingefügt.
21. In Abschnitt 10 wird das Wort "fürest " nach dem Wort" Erneuerung eingefügt.
22. In den Artikeln 10 (1) und 16 (2) wird "80" durch "60" ersetzt.
23. In Artikel 10 Absatz 2 wird das Wort "mindestens "nach dem Wort eingefügt" minimal, das Wort "mindestens "nach dem Wort" eingefügt" und die Worte "oder das Weiden im Wald am Ende des Absatzes hinzugefügt.
24. In Artikel 10 Absatz 3 wird das Wort "mindestens "nach dem Wort eingefügt" und das Wort "mindestens "nach dem Wort" fixiert".
25. In Absatz 10 (4) wird nach dem Wort "Mindestwert" das Wort "Mindestwert" eingefügt, nach dem Wort "erreicht" das Wort "Mindestwert" eingefügt und die Bezugnahme auf die Fußnote 8 durch die Bezugnahme auf die Fußnote 9 ersetzt.
Artikel 26 Absätze 11 und 12 werden gestrichen, einschließlich der Überschriften und Fußnoten Nr. 10.
27. In Anhang Nr. 1, Teil 1, mit dem Titel "Endtabellen von LHP- und LHO-Aggregaten" in der Tabelle mit dem Titel "Grunddaten nach Waldkategorie " unter der Zeile:
§ 8 odst. 1 písm. c)
Folgende Zeilen der Tabelle werden eingefügt:
§ 8 odst. 1 písm. d)
§ 8 odst. 1 písm. e)
“.
28. In Anhang 6, Teil I Nummer 3, werden die Worte "Methode a " durch die Worte" ersetzt.
29. In Anhang 6, Teil I, am Ende von Punkt 4 wird der Punkt durch "a" ersetzt und der folgende Punkt 5 angefügt:
"5 % des Normalvolumens, bei Rumpf- oder Kronen- oder Stängelbrüchen der lebenden Sorte, ausgedrückt als Prozentsatz des verbleibenden Probenvolumens, durch eine Sachverständigenschätzung."
30. In Anhang 6, Teil II, Nummer 8 wird gestrichen.
Die Nummern 9 und 10 sind um 8 und 9 zu beziffern.
31. In Anhang Nr. 6, Teil II, Nummer 8, wird das Wort "k " durch" k" ersetzt, das Wort "zumindest "nach dem Wort" gegen" eingefügt und das Wort "im allgemeinen "nach dem Wort" zumindest eingefügt".
32. In Anhang 6, Teil II, Nummer 9 wird gestrichen.
33.In Anhang 6, Teil III, Nummer 10, Nummern 1 und m werden gestrichen.
Die Punkte (n) bis (y) werden als Punkte (l) bis (w) umnumeriert.
34. in Anhang 6, Teil III Nummer 13, Buchstabe h wird gestrichen.
Buchstabe h wird umnummeriert.
35. In Anhang 6, Teil V., Nummer 1, werden die Worte "digitale Karte " durch die Wörter"-Grenze ersetzt".
36. In Anhang 6, Teil IX., Nummer 3, wird das Wort "Fett" durch Fett ersetzt" und, wenn multipliziert mit einem Prozentsatz des normalen Volumens bei Torsion von Land oder Stängel und Kronenbrüchen von lebenden Stämmen".
37. In Anhang 6, Teil IX, werden die Worte "und anstelle eines Prozentsatzes des normalen Volumens des laufenden Inventars der Prozentsatz des normalen Volumens des vorherigen Inventars" am Ende des Textes in Nummer 4 angefügt.
38. In Anhang 6, Teil XI Nummer 3:
3. Die lokale Dichte für die Schätzung des CBP wird wie folgt auf der Ebene der einzelnen Fläche berechnet:
CBP (xl) = {1l (xl) [Z · (xl) - Z · (xl) + t (xl) + o (xl) + letztere (xl)] für eine erfolgreiche Neuidentifizierung von Stämmen, min [CBPe (xl); CBPmax (xl)] in allen anderen Fällen, (20)
wobei Z (xl) und xl (xl) lokale Bestandsschätzungen für die aktuellen und früheren Inventarperioden sind, siehe Formel (18) und t (xl) lokale Holzproduktionsschätzungen für den Zeitraum seit dem vorherigen Inventar, siehe Formel (19). Lokale Dichte von o (xl) entspricht Landmarken und wird durch Formel definiert
o (xl) = Iiov 1 (xl)
wobei Iio eine Indikatorvariable mit einem Wert von 1 für als "landbreak" eingestufte Stämme ist, siehe Knoten 12b Diagramm in Abbildung 1. Die lokale Dichte (xl) entspricht der Verringerung des Trockenlandvolumens und der Stamm- oder Kronenbrüche von Lebendstämmen seit dem vorherigen Bestand. Berechnet durch Formel
Iisz (v · i * -v · i *) λ (Ki} F} A), (20b)
wobei Iisz auf eine Reihe von Stämmen verweist, die als "Keine Veränderung, Land "oder"Keine Veränderung, Live-Stress" eingestuft werden (siehe Knoten 14 und 18 Schemata), und im letzteren Fall muss es auch ein Stamm- oder Kronenfehler sein (State in current Inventar). Der Mitgliedstaat l (xl) gibt die tatsächliche Dauer seit früherer Bestandsaufnahme in Jahren an (für einzelne Bestandsgebiete getrennt zu erfassen).
Auf Gebieten, die nicht im vorherigen Inventar untersucht wurden, oder auch auf Gebieten, in denen es nicht möglich war, den Stammstatus nach dem Diagramm in Abbildung 1 neu zu identifizieren und zu bewerten, wird der lokale Dichtewert von CBPe (xl) von Experten (z.B. mit Wachstumstabellen, Wachstumssimulator, inkrementelle Flugzeuganalyse) ermittelt. Für den Fall, dass der fachkundig gewonnene CBPe (xl)-Wert den CBPmax (xl)-Wert gemäß Tabelle 1 überschreitet, der auf der Höhe des Flächenzentrums und seiner Kompetenz in der ökologischen Reihe des Typologiesystems bestimmt ist, ist der CBPmax (xl)-Wert zu verwenden. Dieses Verfahren ist auch zur Bestimmung der lokalen Dichte von CBP auf allen Oberflächen im ersten Inventar anzuwenden.
Tabelle 1: Maximale CBP [m3 / ha / Jahr], ohne Rinde
Nadmořská výška středu inventarizační plochy [m n. m.]Příslušnost středu inventarizační plochy k ekologické řadě typologického systému
extrémníkyseláživnáobohacená humusemobohacená vodouoglejenáglejovárašelinná
pod 40058,39,78,25,3
400 až 70011,19,711,1
700 a výš9,7
“.
39. In Anhang 6, Teil XII Nummer 4, Tabelle 2 heißt es:
"Tabelle 2: Mindestzielbestände an Zmin (xl) [m3 / ha], ohne Rinde
Nadmořská výška středu inventarizační plochy [m n. m.]Příslušnost středu inventarizační plochy k ekologické řadě typologického systému
extrémníkyseláživnáobohacená humusemobohacená vodouoglejenáglejovárašelinná
pod 40015818821715999
400 až 700242217
700 a výš217274
“.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Minister für Landwirtschaft:
Mgr. Ausgezeichnet v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 392 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 84 / 1996 Coll., über Waldwirtschaftsplanung, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.10.2025
In Kraft seit01.01.2026
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 2

LHC Benátky - Smlouva o dílo na vyhotovení LHO - Lesprojekt
Statutární město Mladá Boleslav Lesprojekt Stará Boleslav s.r.o.
593 587 CZK
23.12.2025
843 953 CZK
18.12.2025
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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