Dekret Nr. 390 / 2003 Coll.
Verordnung der Regierung zur Festlegung von Regeln für die Verwendung von Einkommen des Landesfonds der Tschechischen Republik zur Förderung der Wiederherstellung von Bienenstöcken
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 503 / 2012 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über das Staatsamt und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.