Dekret Nr. 390 / 2003 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festlegung von Regeln für die Verwendung von Einkommen des Landesfonds der Tschechischen Republik zur Förderung der Wiederherstellung von Bienenstöcken

Zeitliche Textfassungen

18.11.2003 Verkündet
In Kraft seit 18.11.2003
18.11.2003 Vorherige
In Kraft seit 18.11.2003 bis 30.09.2013

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