Gesetz Nr. 39/1995

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 124 / 1992 Coll., über die Militärpolizei

Gültig In Kraft seit 01.04.1995
39.
DIE RECHT
vom 8. Februar 1995
zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 124 / 1992 Coll., über die Militärpolizei
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 124/1992 Slg., zur Militärpolizei, wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 1 werden die Worte "Czechoslowakische Armee" durch die Worte "Armee der Tschechischen Republik" ersetzt, und im ersten Satz am Ende werden folgende Worte hinzugefügt: "und das Eigentum des Staates, der vom Verteidigungsministerium verwaltet oder verwendet wird ".
2. In Artikel 2 Buchstabe b werden die Worte "die Tschechoslowakische Armee" durch die Worte "die tschechische Armee" ersetzt, und am Ende werden folgende Worte hinzugefügt: "und das Eigentum des Staates, das vom Verteidigungsministerium verwaltet oder verwendet wird ".
3. Artikel 3 Buchstabe d, einschließlich der Anmerkungen 1) und 1a, lautet wie folgt:
"d) handelt als Polizeibehörde in Strafverfahren 1) und erspart Angriffe von Soldaten, 1a)
1) § 12 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg. über die Strafverfahren des Gerichtshofes (Kriminalkodex), geändert.
(1a) § 58 ff. Gesetz Nr. 200 / 1990 Slg., zu Verstößen, geändert.
4. In Abschnitt 3 (e) werden die Worte "die Tschechoslowakische Armee" durch die Worte "die tschechische Armee" ersetzt, und am Ende werden folgende Worte hinzugefügt: "sowie nach den Angelegenheiten in der Verwaltung oder Verwendung des Verteidigungsministeriums, ".
5. In Artikel 3 Buchstabe f werden die Worte "die Armee der Tschechoslowakischen Armee" durch die Worte "die Armee der Tschechischen Republik" ersetzt, und die Worte "die Bedeutung der Verteidigung" werden durch die Worte ersetzt" Eigentum des Staates, der vom Verteidigungsministerium verwaltet oder verwendet wird".
6.
"(1) Die Organisationsstruktur der Militärpolizei wird vom Verteidigungsminister nach Konsultation im Ausschuss der Abgeordnetenkammer bestimmt."
7. In Ziffer 8 Absatz 1 Buchstabe c werden die Worte "wichtig für die Verteidigung" durch das Eigentum des Staates ersetzt, der vom Verteidigungsministerium verwaltet oder verwendet wird".
8. Im zweiten Satz von Ziffer 9 Absatz 2 werden "Vehicles used 'replaceed by" Transportmittel verwendet".
9. In Absatz 12 (5) wird der zweite Satz gestrichen.
10. in Absatz 18 (3) werden die Worte "Polizeikorps" durch die Worte "Polizei der Tschechischen Republik" ersetzt;
11. Nach Abschnitt 21 wird folgender Abschnitt 21a eingefügt, der den Titel enthält:
„§ 21a
Zulassung zur Verwendung von Köder- und Sicherheitsausrüstung
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Buchstabe f genannten Aufgaben ist die Militärpolizei berechtigt, Sicherheits- und Sicherheitsmittel zu verwenden.
12. In Ziffer 33 (5) wird der letzte Satz gestrichen.
13. In Ziffer 35 werden die Worte "und "durch" und Komma ersetzt" und die Worte "und "nach" eingefügt.
14. Der folgende Abschnitt 36a wird nach Abschnitt 36 eingefügt:
„§ 36a
Die Methode der externen Bezeichnung der Militärpolizei, die Modelle der Dienstkarten, die Farbgestaltung und die Transportmittel der Militärpolizei werden vom Verteidigungsministerium durch Dekret angepasst.
15. In der Überschrift über Abschnitt 37 werden die Worte "Polizeikräfte und Kommunalpolizei" durch die Worte "Polizei der Tschechischen Republik und Stadtpolizei" ersetzt.
16. In Abschnitt 38 werden die Worte "Federal Police College, Castle Police College" und die Worte "Slovak Police College" gestrichen und die Worte "Gemeindepolizei" durch die Worte "Gemeindepolizei" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am 1. April 1995 wirksam.
Uhde v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 39 / 1995 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 124 / 1992 Slg., zur Militärpolizei
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.03.1995
In Kraft seit01.04.1995
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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