Regierungsverordnung Nr. 381 / 2020 Coll.

Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2019, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2019, die Kürzungsgrenzen für die Errichtung der Berechnungsgrundlage für 2021 und die für 2021 festgesetzten Grundrentensätze und die Erhöhung der Renten für 2021

Diese Vorschrift verweist auf

Gesetz Nr. 155/1995
Rentenversicherung
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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