Regierungsverordnung Nr. 381 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über den Betrag der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2019, den Umrechnungssatz für die Anpassung der allgemeinen Bewertungsgrundlage für 2019, die Kürzungsgrenzen für die Errichtung der Berechnungsgrundlage für 2021 und die für 2021 festgesetzten Grundrentensätze und die Erhöhung der Renten für 2021
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 155/1995
Führt durch
Rentenversicherung
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.