Regierungsverordnung Nr. 38 / 2011 Coll.

Staatliche Vorschriften über Verträge, bei denen eine vorübergehende Nutzung von Unterkünften oder Dienstleistungen ausgehandelt wird

Gültig In Kraft seit 23.02.2011
Inhalt
38.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 9. Februar 2011
über Verträge, bei denen eine vorübergehende Nutzung von Unterkünften oder Dienstleistungen vereinbart wird
Die Regierung bestellt gemäß § 60 Abs. 1 und § 63 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 40 / 1964 Sl., Zivilgesetzbuch, geändert durch Gesetz Nr. 509 / 1991 Slg., Gesetz Nr. 135 / 2002 Slg. und Gesetz Nr. 28 / 2011 Slg.:
§ 1
Diese Verordnung erfüllt die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union1) und sieht vor
a) die von einem Anbieter bereitgestellten Informationen, die im Sinne dieser Verordnung als im Laufe seines Geschäfts oder anderer Geschäfts oder von jedem, der in seinem Namen dem Verbraucher handelt, vor dem Abschluss des Vertrags, in dem der Vertrag geschlossen wird, handeln.
1. die Nutzung einer oder mehrerer Beherbergungseinrichtungen für mehr als einen Zeitraum, in dem der Vertrag über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr ausgehandelt wird (nachstehend als "zeitliche Nutzung der Beherbergung" bezeichnet),
2. den Vorteil, der mit der Unterkunft verbunden ist, wenn der Vertrag über einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr ausgehandelt wird (nachfolgend als "langfristiges Freizeitprodukt" bezeichnet),
3. Unterstützung bei der Zahlung der vorübergehenden Nutzung der Unterkunft oder des langfristigen Freizeitprodukts (Veräußerung); oder
4. Beteiligung an einem Austauschsystem, das es den Verbrauchern ermöglicht, das Recht auf Nutzung von Unterkunftseinrichtungen oder anderen Dienstleistungen zu übertragen, die mit der vorübergehenden Nutzung von Unterkünften verbunden sind (nachstehend „Austausch“ genannt),
b) die Angaben des Vorvertrags-Informationsformulars für die vorübergehende Verwendung von Unterkunft, Langzeiterholungsprodukt, Weiterverkauf oder Ersatz;
c) die Einzelheiten des Formulars für Informationen über das Widerrufsrecht, in dem die vorübergehende Nutzung der Unterkunftseinrichtung, das langfristige Erholungsprodukt, den Weiterverkauf oder den Ersatz vereinbart wird, und die Informationen über den Widerruf des Vertrages.
§ 2
Die Formulare sind in den Anhängen 1 bis 5 dieser Verordnung enthalten.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 23. Februar 2011 in Kraft.
Ministerpräsident:
Netime v. r.
Minister für Industrie und Handel:
Ing. Kocourek v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 zum Regierungsdekret Nr. 38/2011 Slg.
Informationsformular vor Abschluss eines Vertrags, in dem die vorübergehende Nutzung der Unterkunft angeordnet ist

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 38/2011 Slg.
Informationsformular vor Abschluss des Vertrags, in dem das langfristige Freizeitprodukt ausgehandelt wird

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Regierungsdekrets Nr. 38 / 2011 Coll.
Informationsformular vor Abschluss des Vertrags, in dem der Weiterverkauf vereinbart wird

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 der Regierungsverordnung Nr. 38/2011 Slg.
Informationsformular vor Abschluss des Vertrags, in dem der Austausch vereinbart wird

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 der Regierungsverordnung Nr. 38/2011 Slg.
Rücktrittsformular für die vorübergehende Nutzung von Unterkunft, langfristiges Urlaubsprodukt, Weiterverkauf oder Austausch und Informationen zum Widerrufsrecht

1) Richtlinie 2008 / 122 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Verbraucherschutz in Bezug auf bestimmte Aspekte der vorübergehenden Unterbringung (Zeitanteil), langfristige Freizeitprodukte, Weiterverkauf und Austauschverträge.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 38 / 2011 Coll., über Formen für Verträge, in denen eine vorübergehende Nutzung von Unterkünften oder verbundenen Dienstleistungen ausgehandelt wird
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.02.2011
In Kraft seit23.02.2011
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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