Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 38 / 2009 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Ausgabe des Preisbeschlusses 1 / 09-FAR zur Änderung des Preisbeschlusses des Gesundheitsministeriums vom 20. Dezember 2007 zur Festsetzung der Höchstpreise für die zahnärztliche Versorgung von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und der von der öffentlichen Krankenversicherung vollständig abgedeckten Dentalprodukte
Gültig
38.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 13. Januar 2009
über die Ausgabe eines Preisbeschlusses 1 / 09-FAR zur Änderung des Preisbeschlusses des Gesundheitsministeriums vom 20. Dezember 2007 zur Festsetzung der Höchstpreise für die Zahnpflege von Zahnärzten, die von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, und von Dentalprodukten, die vollständig von der öffentlichen Krankenversicherung abgedeckt sind
Das Gesundheitsministerium gibt gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 526 / 1990 Slg. zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass es am 10. Dezember 2008 eine Preisentscheidung 1 / 09-FAR zur Änderung des Preisbeschlusses des Gesundheitsministeriums vom 20. Dezember 2007 zur Festsetzung des Höchstpreises der Zahnpflege von Zahnärzten aus der öffentlichen Krankenversicherung und der von der öffentlichen Krankenversicherung vollständig abgedeckten Dentalprodukte erlassen hat. Die Preisentscheidung wird im Ministerium für Gesundheit Nr. 7 / 2008 vom 28. Dezember 2008 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2009 in Kraft.
Minister:
Dr. Julinek, MBA v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 38 / 2009 Slg., zur Ausgabe des Preisbeschlusses 1 / 09-FAR zur Änderung des Preisbeschlusses des Gesundheitsministeriums vom 20. Dezember 2007 zur Festsetzung der Höchstpreise für die zahnärztliche Versorgung von Zahnärzten, die aus der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden, und von Dentalprodukten, die vollständig aus der öffentlichen Krankenversicherung bezahlt werden |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 02.02.2009 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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