Dekret Nr. 38 / 2006 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses des Verkehrsministeriums Nr. 223 / 1995 Slg. über die Förderfähigkeit der Schiffe auf Binnenwasserstraßen in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 01.03.2006
38.
Ordnung
vom 30. Januar 2006
zur Änderung des Erlasses des Verkehrsministeriums Nr. 223 / 1995 Slg. über die Förderfähigkeit der Schiffe auf Binnenwasserstraßen in der geänderten Fassung
Das Verkehrsministerium sieht gemäß § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und 5 und § 52 des Gesetzes Nr. 114 / 1995 Slg., auf Binnenschifffahrt in der geänderten Fassung vor:
Čl. I
Verordnung Nr. 223 / 1995 Slg. über die Förderfähigkeit von Schiffen auf Binnenwasserstraßen in der geänderten Fassung wird wie folgt geändert:
1. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c
„(c) für kleine Schiffe für einen Zeitraum von höchstens acht Jahren, wenn es sich um ein neues Schiff handelt, und für höchstens vier Jahre, wenn es sich um ein in Betrieb genommenes Schiff handelt; für jede zweite Erneuerungsprüfung wird der Teil des Schiffes geprüft; für Schiffe über 25 Jahre wird der Teil des Schiffes bei jeder Inspektion geprüft; für ein Freizeitfahrzeug für einen Zeitraum von höchstens vier Jahren kann eine Bescheinigung für eine kleine Schifffahrt ausgestellt werden.
2. In Anhang 3 wird folgender Absatz 3.01.1 eingefügt:
"3.01.1. Bei kleinen Schiffen darf nur ein Verbrennungsmotor verwendet werden, der nach 1980, jedoch nicht mehr als 25 Jahre alt ist, auf einem Schiff verwendet werden soll. Dies gilt nicht für Originalgeschichtsschiffe und Kopien davon, sofern sie vom Hersteller, der vor 1950 hergestellt wurde, und von Schiffen mit fest eingebauten Original-Markenmotoren oder -antrieben, die nach 1950 hergestellt wurden, als Kopien identifiziert wurden."
Die bestehenden Absätze 3.01.1 bis 3.01.5 werden um 3,01.2 auf 3,01.6 umnumeriert.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Bei kleinen Schiffen, die am wirksamen Datum dieses Erlasses tätig sind, darf ein anderer Motor als der nach 1980, jedoch nicht früher als 25 Jahre hergestellte Motor nicht mehr als drei Jahre nach dem tatsächlichen Datum dieses Erlasses verwendet werden.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft.
Minister:
Ing. Šimonovský v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 38 / 2006 Slg., zur Änderung des Erlasses des Verkehrsministeriums Nr. 223 / 1995 Slg., über die Förderfähigkeit von Schiffen auf Binnenwasserstraßen in der geänderten Fassung
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.02.2006
In Kraft seit01.03.2006
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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