Dekret Nr. 38 / 2003 Coll.

Verordnung zur Aufhebung bestimmter Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Gültig In Kraft seit 11.02.2003
Inhalt
38.
Ordnung
vom 30. Januar 2003
zur Aufhebung bestimmter Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Das Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten sieht gemäß §§ 9 und 24 des Gesetzes Nr. 2 / 1969 Slg., über die Einrichtung von Ministerien und anderen Zentralorganen der tschechischen Regierung, geändert durch Gesetz Nr. 203 / 1990 Slg., Gesetz Nr. 575 / 1990 Slg. und Gesetz Nr. 474 / 1992 Slg.:
§ 1
Folgender Wortlaut wird gestrichen:
1. Dekret Nr. 56 / 1981 Slg. über die Sicherheit der Arbeit und der technischen Ausrüstung in der Binnenschifffahrt.
2. Dekret Nr. 379 / 1991 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Ordens der tschechischen Arbeitsschutzbehörde Nr. 56 / 1981 Slg., zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeit und der technischen Ausrüstung in der Binnenschifffahrt.
3. Dekret Nr. 42 / 1985 Slg., über die Sicherheit der Arbeit mit handgeführten Kettensägen.
4. Dekret Nr. 125 / 1982 Coll., die Anforderungen an die Sicherheit bei der Arbeit mit Lasern.
5. Dekret Nr. 12 / 1995 Slg., über die Sicherheit von Arbeit und Betrieb an Schüttgütern.
6. Die Erlöse der tschechischen Arbeitsschutzbehörde Nr. 23 vom 15.11.1972, um die Sicherheit der Arbeit im Betrieb von Radiolokatoren zu gewährleisten (Verordnung Nr. 1 / 1973 Slg.).
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Ing. Škromach v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 38 / 2003 Slg., zur Aufhebung bestimmter Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.02.2003
In Kraft seit11.02.2003
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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